[737] Flußvermessung (Stromvermessung), für die Vorarbeiten zu einer Flußregulierung, zur Feststellung aller mit einem Wasserlauf in Verbindungen stehenden Rechtsverhältnisse, z. B. Staugerechtigkeiten, Deichlasten, wird die F. ausgeführt; sie besteht in einer Horizontal- oder Situationsaufnahme, in der Feststellung der Höhenverhältnisse des Wasserspiegels, des Wasserstandes (s. Pegel) und der Wassermenge, d. h. des Volumens des Wasserkörpers, der in einer Sekunde das Stromprofil passiert. Falls die Karten der Landesvermessung keine genügende Unterlage geben, muß eine topographische Aufnahme (s.d.) im Maßstab zwischen 1: 1000 und 1: 10,000 angefertigt werden, und man unterscheidet hiernach Übersichts-, Spezial- und Detailstromkarten; Detailprojekte und Baupläne entwirft man auch in noch größern Dimensionen. In den Karten müssen die Uferränder für niedrigen, mittlern und hohen Wasserstand, auch die Sommerufer, Winterufer und bez. auch etwaige Inundationsgrenzen sowie der Stromstrich, d. h. die Linie des Wasserspiegels, die senkrecht über die tiefste Stelle des Flußbettes streicht, angegeben werden. Durch Nivellement, am besten im Anschluß an dasjenige der Landesvermessung, wird die Höhe des Wasserspiegels und dessen Gefälle bestimmt. Die Tiefenaufnahme oder Verpeilung erheischt die Feststellung möglichst vieler Querprofile, die entweder durch Leinen (Peillinie) oder durch Baken (Stangen, Tonnen) abgesteckt werden. Die Wassermenge wird aus der durch Schwimmer festgestellten Geschwindigkeit des Wassers im Stromstrich oder durch systematische Geschwindigkeitsmessungen mit der Darcyschen Röhre oder dem Woltmannschen Flügel in möglichst vielen Punkten der Querprofile ermittelt.