[310] Gamalĭel, Name mehrerer berühmter jüdischer Gesetzlehrer: 1) G. der ältere, Sohn des Patriarchen Simon und Enkel Hillels I., mit dem Ehrentitel Rabban (unser Lehrer), lebte zur Zeit der römischen Kaiser Tiberius, Caligula und Claudius, war Präsident des hohen Gerichtshofs in Jerusalem und starb 52 n. Chr. Den Zeitverhältnissen Rechnung tragend. änderte er einige ehegesetzliche Bestimmungen. Er ist identisch mit dem Apostelgeschichte 5,31ff. genannten Lehrer Paulus'.
2) G. II., Enkel des vorigen, Nachfolger Jochanans, Sohn Sakkais, wirkte als Synhedrialpräsident in Jamnia um 90110 n. Chr. Er traf durch die veränderte politische Lage gebotene zeitgemäße Einrichtungen,[310] förderte das Handwerk, steuerte dem Luxus, stellte Gebet- und Kalenderordnungen fest und schützte energisch die Autorität der Verwaltung gegen mannigfache Opposition.
3) G. III., Sohn Judas, des Redaktors der Mischna (s.d.), wirkte um 193220 als Patriarch in Sepphoris. Unter anderm empfahl er, das Gesetzesstudium mit bürgerlicher Beschäftigung zu verbinden. Weniger bedeutend waren G. IV und G. V, der durch Kaiser Theodosius II. 415 wegen Mißbrauch seiner Amtsgewalt gegen die Christen abgesetzt wurde (Cod. Theod. XVI, 8,22). G. V starb 429; mit ihm erlosch das Patriarchat in Palästina.