[423] Geburtszange (lat. Forceps, Kopfzange, Zange), geburtshilfliches Instrument, das bestimmt ist, beim Geburtsakt den Kopf des Kindes zu fassen, um letzteres durch Zug an den Griffen der Zange aus dem Geburtskanal herauszubefördern.
Die Zangen sind sehr verschieden konstruiert; bei allen aber unterscheidet man (s. Abbildung): 1) die beiden Löffel, die gekrümmt sind, um den Kopf zu umfassen, und eine zweite Krümmung, die Beckenkrümmung, besitzen, die sie zur Einführung geeignet macht; 2) die Griffe, die kurz oder lang, von Holz oder Metall, mit oder ohne besondere Handhaben und Quergriffe sein können, und 3) das Schloß, d. h. die Vorrichtung, mittels deren beide Löffel, die einzeln eingeführt und angelegt werden, im Augenblick des Gebrauches kreuzweise zu einer Zange vereinigt werden. Die Zange soll wesentlich durch Zug wirken. Ein Druck auf den kindlichen Schädel darf nur so weit stattfinden, als dies zum sichern Festhalten desselben notwendig ist. Der Zweck der Zangenoperation ist, bei bestehender oder drohender Gefahr für Mutter oder Kind die Geburt in möglichst schneller und schonender Weise zu beenden. Geschichte der G. s. unter Geburtshilfe, S. 421. Vgl. Ingerslev, Die G. (Stuttg. 1891).