Homosexualität

[526] Homosexualität (griechisch-lat.), die geschlechtliche Hinneigung zu Personen desselben Geschlechts, meist auf Grundlage einer angebornen perversen Empfindung, seltener als Folge von Ausschweifungen, so daß ungewöhnliche Reize zu Hilfe genommen werden, um die entnervte Geschlechtssphäre zu erregen. Die männlichen Homosexualen, oft sein entwickelte, ästhetisch hoch kultivierte Personen, kommen in allen Gesellschaftskreisen vor, ihre Neigung zum gleichen Geschlecht ist oft eine rein ideale, und viele leben keusch. Sie betonen, daß sie wohl biologisch, aber nicht ethisch als minderwertig zu betrachten seien. Sie erkennen sich gegenseitig an gewissen Sinnesempfindungen und Bewegungen, sie finden sich zusammen in gewissen Pensionaten, Bädern und halten zuweilen gemeinsame Vergnügungen unter der Maske von Karnevalsscherzen, Damenimitationen, Herrenabenden etc. ab. Ein preußischer Assessor, Ulrichs, schilderte die eigentümlichen Empfindungen und Schicksale dieser »Enterbten des Liebesglückes« in einer Broschüre und brachte für die Homosexualen den Namen Urninge auf (s. Urningsliebe). Die Gesetzgebung in Deutschland (§ 175 des Reichsstrafgesetzbuches) und Österreich belegt den Geschlechtsverkehr zwischen Männern mit Strafe, während er zwischen weiblichen Personen vor dem Gesetz nicht strafbar ist. Die weiblichen Homosexuellen sind wohl kaum seltener als die männlichen. Die Liebesbündnisse dieser Tribaden sind durch eine auffallende Neigung zur Eifersucht und durch den Umstand gekennzeichnet, daß auch im äußerlichen Verkehr der eine Teil mehr die Rolle eines Mannes spielt. In weiblichen Strafanstalten sind derartige Bündnisse nicht selten. Versuche, über die Zahl der Homosexuellen annähernd richtige Vorstellungen zu gewinnen, führten übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß der Prozentsatz der Homosexuellen etwa 1,5–2 Proz. der Bevölkerung beträgt. Dazu kommen von etwa 4 Proz. Bisexuellen noch 0,7 Proz. überwiegend Homosexuelle. Durch Krafft-EbingPsychopathia sexualis«) ist die H. dem psychiatrischen Verständnis näher gebracht worden; es läßt sich aber nicht leugnen, daß entnervte Genußmenschen das durch derartige Schriften erregte mitleidige Interesse dazu benutzen, sich als geborne Homosexuelle zu gebärden, um ihren unsaubern Lüsten frönen zu können. Neuerdings entwickeln Anhänger der Ansicht, daß die H. auf angeborner Grundlage beruhe, unter dem Namen »wissenschaftlich-humanitäres Komitee« eine lebhafte Agitation, um den § 175 des Deutschen Reichsstrafgesetzbuches zu beseitigen. Vgl. Sexualpsychologie.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 526.
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