[353] Jugendliche Arbeiter, im weitern Sinne Kinder und nicht völlig erwachsene junge Personen, die mit Lohnarbeit beschäftigt sind, im engern Sinne junge Leute von 1416 Jahren. So wenigstens nach der deutschen Gewerbeordnung, § 135, während in andern Staaten die Altersgrenzen vielfach anders bestimmt sind. Zum Schutze der jugendlichen Arbeiter gegen übermäßige Anstrengung und deren schlimme Folgen sind in den meisten Industrieländern besondere Vorschriften über Art und Dauer der Beschäftigung erlassen worden (s. Fabrikgesetzgebung). Nach der deutschen Berufszählung von 1895 wird die Zahl der beschäftigten jungen Leute von 1416 Jahren auf 1,131,499 = 5,44 Proz. aller Erwerbstätigen angegeben, von denen 549,698 auf Landwirtschaft, Tierzucht und Gärtnerei, 2539 auf Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, 466,555 auf Industrie, Bergbau und Bauwesen, 78,566 auf Handel und Verkehr, einschließlich Gast- und Schankwirtschaft, 19,995 auf häusliche Dienstleistungen und wechselnde Lohnarbeit, 14,146 auf öffentlichen Dienst entfallen. Die Zahl dieser sungen Leute in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen hat betragen: 1884: 134,282, 1890: 214,282, 1896: 239,548, 1900: 334,847, zeigt also ein starkes Anwachsen. Vgl. Kinderarbeit.
Brockhaus-1911: Jugendliche Arbeiter · Jugendliche Verbrecher · Arbeiter
Lueger-1904: Arbeiter [3] · Arbeiter [4] · Arbeiter [1] · Arbeiter [2]
Meyers-1905: Jugendliche Verbrecher · Telegrammbesteller, jugendliche · Landwirtschaftliche Arbeiter · Arbeiter · Gewerbliche Arbeiter · Gewinnbeteiligung der Arbeiter