Kanzleisprache, deutsche

[583] Kanzleisprache, deutsche, diejenige Art des schriftlichen Ausdrucks, die sich seit dem 14. Jahrh. in den deutschen Kanzleien entwickelte. Im 15. Jahrh. und im Beginn des 16. Jahrh. waren besonders die Sprache der kaiserlichen und der kursächsischen Kanzlei von maßgebendem Einfluß. Diese bildeten denn auch die Grundlage zu Luthers Bibelübersetzung und damit auch der neuhochdeutschen Schriftsprache. Kanzleistil, eine Art des sprachlichen Ausdrucks, die sich von der lebendigen Rede des Gebildeten, namentlich durch altertümlichen Wortschatz, formelhafte Redewendungen, verwickelten Periodenbau und langes Ausspinnen der Sätze unterscheidet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 583.
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