[683] Karte (lat. Charta, franz. Carte), gewöhnlich soviel wie Landkarte oder Spielkarte (s. diese Artikel). K. im Postbetrieb, ein Verzeichnis zum Eintragen der von einer Postanstalt einer andern zu überweisenden Wert- und Einschreibsendungen sowie zum Nachweis der Abgangs- und Ankunftszeit und des von der Ankunftsanstalt einzuziehenden Portos. Die K. und die zugehörigen in Beuteln etc. verpackten Sendungen einschließlich der nicht eingetragenen gewöhnlichen Briefsendungen bilden zusammen den Kartenschluß. Der regelmäßige Austausch von Kartenschlüssen wird zwischen den Postanstalten nach Bedürfnis verabredet; die dadurch zwischen den Anstalten entstehende Verkehrsbeziehung heißt auch Kartenschluß. Je nachdem ein Kartenschluß nur gewöhnliche und Einschreibsendungen oder nur Wertsendungen enthält, heißt die K.: Briefkarte oder Geldkarte. Im Postpäckereiverkehr mit dem Ausland dienen die Frachtkarten zugleich zur Abrechnung über Porto und Franko. Kartieren ist das Eintragen in die K., Dekartieren (Entkarten) das Feststellen des Vorhandenseins der Sendungen nach der K. am Ankunftsorte sowie das Besichtigen der beigelegten, d. h. nicht eingetragenen Briefsendungen. An Zwischenorten wird umkartiert, d. h. die eben entkarteten Sendungen werden von neuem kartiert. Die Kartenschlüsse und Pakete werden in Ladezettel eingetragen, auf Grund deren der Austausch dieser Ladungsgegenstände mit den fahrenden Posten an den Posthäusern und auf den Eisenbahnstationen stattfindet.