Meier [2]

[550] Meier, 1) Eduard, Philolog, geb. 1. Jan. 1796 in Glogau, gest. 5. Dez. 1855 in Halle, studierte 1813–16 in Breslau und Berlin, habilitierte sich 1819 in Halle und wurde 1820 außerordentlicher Professor in Greifswald, 1825 ordentlicher Professor in Halle. Sein Hauptwerk ist »Der attische Prozeß« (mit Schömann, Halle 1824; neue Ausgabe von Lipsius, Berl. 1883–87, 2 Bde.); sonst nennen wir die Ausgabe von Demosthenes' »Oratio in Midiam« (Halle 1832). Seine »Opuscula academica« wurden von Eckstein und Haase (Halle 1861–63, 2 Bde.) herausgegeben.

2) Hermann Henrich, Großkaufmann und Politiker, geb. 16. Okt. 1809 in Bremen, gest. daselbst 17. Nov. 1898, bereitete sich in der Schweiz, England und Amerika für den Kaufmannsstand vor, gründete, nach Bremen zurückgekehrt, ein Geschäft, widmete sich aber auch den öffentlichen Angelegenheiten. Er wurde Mitglied der Bremer Bürgerschaft und 1848 des Frankfurter Parlaments, entfaltete sodann als Mitbegründer und Präsident des Bremer Lloyd und der Bremer Bank eine erfolgreiche Tätigkeit, half auch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger begründen und übernahm ihr Präsidium. Als Mitglied der Bremer Handelskammer und des deutschen Handelstags, bei dem er wiederholt den Vorsitz führte, vertrat er mit Geschick und Erfolg den Freihandel, obwohl er nicht bloß Reeder, sondern auch Bergwerks- und Hüttenbesitzer war. 1867–87 war er auch nationalliberales Reichstagsmitglied.

3) Ernst von, Jurist, geb. 12. Okt. 1832 in Braunschweig, habilitierte sich 1857 in Göttingen, 1866 in Berlin, ward, nachdem er seit 1867 im preußischen Staatsdienst tätig gewesen war, 1868 außerordentlicher und 1871 ordentlicher Professor in Halle, 1886 Kurator der Universität Marburg, 1888–94 der Universität Göttingen. Er wurde 1888 geadelt. M. schrieb unter anderm: »Die Rechtsbildung in Staat und Kirche« (Berl. 1861); »Über das Verhältnis von Justiz und Verwaltung in England« (in Ägidis »Zeitschrift für deutsches Staatsrecht«, das. 1866); »Über den Abschluß von Staatsverträgen« (Leipz. 1874); »Die Reform der Verwaltungsorganisation unter Stein und Hardenberg« (das. 1881); »Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, 1680–1866« (das. 1898–99, 2 Bde.). Auch bearbeitete er das Verwaltungsrecht in der 5. Auflage von Holtzendorffs »Enzyklopädie der Rechtswissenschaft« (Leipz. 1890).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 550.
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