Nymphenburg

[853] Nymphenburg, früher Dorf im W. von München, seit 1899 in München einverleibt, hat 2 kath. Kirchen, ein königliches Schloß (1663 erbaut) mit den Resten einer einst berühmten Gemäldegalerie, die größtenteils in die Pinakothek nach München gekommen ist, ein Kloster der Englischen Fräulein mit Erziehungsanstalt u. große Vergnügungsgärten. Dabei eine ehemals königliche Porzellanfabrik, die jetzt Privatunternehmen ist, aber das Prädikat »königlich« beibehalten hat; sie beschäftigt ca. 200 Arbeiter. Sie wurde 1758 von Neudeck, wo sie 1754 unter dem Schutze des Kurfürsten Karl Theodor von dem Töpfer Niedermayer gegründet worden war, nach N. verlegt. Außer Tafelgeschirr verfertigt sie hauptsächlich Figuren und Biskuitbüsten in Rokokogeschmack, deren beste in der Zeit von 1795–1825 entstanden sind, wo J. F. Melchior Inspektor der Fabrik war.

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Ferner werden unter den ältern Erzeugnissen die Gemäldekopien auf Porzellan von Adler und Heinz besonders geschätzt. Fabrikmarke war meist der bayrische Rautenschild in verschiedenen Formen (s. Abbildung). Die Gartenanlagen, zum Teil noch im altfranzösischen Geschmack (von Sckell angelegt), enthalten schöne Wasserwerke und mehrere Lustschlösser: Amalienburg, Badenburg, Pagodenburg, die Magdalenenklause u.a. Vgl. Remlein, Nymphenburgs Vergangenheit und Gegenwart (2. Aufl., Münch. 1885); Heigel, N., geschichtliche Studie (Bamb. 1891); Oertel, Schloß N. (Münch. 1899). – Der sogen. Nymphenburger Vertrag vom (18. oder) 22. Mai 1741, den Kurfürst Karl Albert von Bayern bei Beginn des Österreichischen Erbfolgekriegs mit Ludwig XV. über eine Teilung der österreichischen Lande und Abtretungen deutscher Territorien an Frankreich abgeschlossen haben soll, ist eine (nach Heigel: im August 1741 hergestellte) Fälschung, erfunden, um den Kurfürsten als Reichsverräter zu brandmarken. In Wirklichkeit hat der Kurfürst durch den in N. 28. Mai 1741 mit Spanien abgeschlossenen Vertrag bezweckt, sich nebst der Kaiserkrone einen zu vereinbarenden Teil der deutschen Lande Österreichs, Spanien aber dessen italienische Besitzungen zu verschaffen. Vgl. Droysen, Abhandlungen. Zur neuern Geschichte (Leipz. 1876); Heigel, Der österreichische Erbfolgestreit und die Kaiserwahl Karls VII. (Nördling. 1877) und Zur Geschichte des sogen. Nymphenburger Vertrages vom 22. Mai 1741 (in der Beilage zur »Allgemeinen Zeitung« vom 3. und 5. Jan. 1903). Der in N. 5. Sept. 1766 zwischen Bayern, Kurpfalz und Zweibrücken abgeschlossene Vertrag regelte die Erbfolge des pfälzischen Hauses in Bayern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 853.
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