Quästor

[500] Quästor (lat.), ein altröm. Magistrat, dem ursprünglich die Kriminalgerichtsbarkeit (daher der Name Quaestores parricidii), nach Übergang derselben auf die Zenturiatkomitien die Verwaltung der Staatskasse (des aerarium) übertragen war. Ursprünglich waren es 2 Quästoren, seit 421 v. Chr. stieg ihre Zahl bis Cäsar auf 40, ging aber unter den Kaisern wieder auf 20 zurück. Zwei derselben (die Quaestores urbani) blieben immer in Rom, um die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu besorgen, die Rechnungen darüber zu führen, Kontrakte abzuschließen und sonstige finanzielle Geschäfte wahrzunehmen. Die neu hinzukommenden übrigen Quästoren begleiteten teils die Statthalter in den Krieg oder in die Provinzen als deren Finanzbeamte und Gehilfen, teils waren sie an einigen für die Finanzverwaltung besonders wichtigen Punkten in Italien, in Ostia, in Cales und im zisalpinischen Gallien angestellt und tätig. Anfangs war auch die Quästur nur den Patriziern, erst seit 421 auch den Plebejern zugänglich, und zwar nach vollendetem 30. (seit Augustus nach dem 25.) Lebensjahr; seine Verwaltung eröffnete den Zutritt zum Senat. Unter den Kaisern hat der Amtskreis der Quästoren vielfach gewechselt; die städtischen mußten das Rechnungswesen an besondere praetores oder praefecti aerarii abtreten und sich mit unbedeutendern Obliegenheiten, z. B. der Archivverwaltung, begnügen, die Militärquästoren folgten noch den Prokonsuln in die Senatsprovinzen; doch sind diese beiden Arten von Quästoren zur Zeit Diokletians verschwunden, während aus der neu von Augustus geschaffenen, der der candidati principis, kaiserlicher Beamten, die unter anderm die Erlasse des Kaisers im Senat vorzulesen hatten, sich unter Konstantin die Würde des Q. sacri palatii (des Reichskanzlers) entwickelt hat. – Quästoren (questeurs) hießen auch in der französischen Nationalversammlung 1848–51 und seit 1871 die drei Mitglieder einer Kommission, die das Rechnungswesen der Versammlung zu besorgen sowie über die Sicherheit und Ordnung derselben zu wachen hatten. Überhaupt ist Q. Titel eines das Geldwesen besorgenden Beamten, wie auf mehreren deutschen Universitäten, bei parlamentarischen Körperschaften etc.; sein Amt und sein Lokal heißen Quästur.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 500.
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