Scheurl

[746] Scheurl, Christoph Gottlieb Adolf, Freiherr von, Rechtsgelehrter, geb. 7. Jan. 1811 in Nürnberg, gest. 24. Jan. 1893 in Erlangen, habilitierte sich 1836 an der Universität Erlangen, wurde 1840 außerordentlicher, 1845 ordentlicher Professor daselbst, 1856 von der dortigen theologischen Fakultät zum Doktor der Theologie ernannt und trat 1881 in den Ruhestand. In den Jahren 1845–59 war er wiederholt Mitglied der bayrischen Zweiten Kammer, und 1884 ward er in den bayrischen Freiherrenstand (S. von Defersdorf) erhoben. Er schrieb außer zahlreichen Flugschriften meist kirchenpolitischen Inhalts: »Lehrbuch der Institutionen« (Erlang. 1850, 8. Aufl. 1883); »Beiträge zur Bearbeitung des römischen Rechts« (das. 1851–71, 2 Bde.; »Weitere Beiträge«,[746] 1884–86,2 Hefte); »Zur Lehre vom Kirchenregiment« (das. 1862); »Bekenntniskirche und Landeskirche« (das. 1868); »Sammlung kirchenrechtlicher Abhandlungen« (das. 1872–74, 4 Tle.); »Die Entwicklung des kirchlichen Eheschließungsrechts« (das. 1877); »Das gemeine deutsche Eherecht« (das. 1882). Seit 1857 war er Mitherausgeber der »Zeitschrift für Protestantismus und Kirche«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 746-747.
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