Schwarze

[119] Schwarze, Friedrich Oskar von, Kriminalist, geb. 30. Sept. 1816 zu Löbau in der Oberlausitz, gest. 17. Jan. 1386 in Dresden, ward nach Bekleidung verschiedener andrer Stellungen im sächsischen Justizdienste 1856 Oberstaatsanwalt und 1860 Generalstaatsanwalt. Seit 1867 Vertreter des vierten sächsischen Wahlkreises im Reichstag des Norddeutschen Bundes, dann des deutschen Reichstags, gehörte er zur liberalen Reichspartei. 1875 wurde er in den österreichischen erblichen Adelstand erhoben. Unter seinen wissenschaftlichen Arbeiten sind außer verschiedenen Schriften zum frühern sächsischen Strafrecht und Strafprozeß zu nennen: »Zur Lehre von dem sogen. fortgesetzten Verbrechen« (Erlang. 1857); »Das Verbrechen des ausgezeichneten Diebstahls« (das. 1863); »Kommentar zum Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich« (5. Aufl., Leipz. 1844); »Das Reichspreßgesetz« (4. Aufl. von Appelius, Erlang. 1903); »Kommentar zu der deutschen Strafprozeßordnung« (Stuttg. 1878); »Erörterungen praktisch[119] wichtiger Materien aus dem deutschen Strafprozeßrecht« (Stuttg. 1881, Bd. 1). Auch gab er die »Allgemeine Gerichtszeitung für das Königreich Sachsen« (Leipz. 1857–71, 15 Bde.) und die »Übersicht der Ergebnisse der Zivil- und Strafrechtspflege im Königreich Sachsen« (Dresd. 1865–81, 7 Bde.) heraus, besorgte die Herausgabe des 3. und 4. Teiles von Curtius' »Zivilrecht« (1851–58) und war auch an der Redaktion der »Neuen Jahrbücher für sächsisches Strafrecht« sowie des »Gerichtssaals« beteiligt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 119-120.
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