Strafrechtsreform

[85] Strafrechtsreform, Bezeichnung für alle die Bestrebungen, Wünsche und Vorschläge, die auf eine zeitgemäße Umgestaltung und Ausgestaltung des augenblicklich geltenden Strafrechts hinzielen. Besonders stark machen sich diese Bestrebungen in Deutschland geltend, wo eine Reihe von Professoren eine vergleichende Darstellung des Strafrechts aller Völker in Angriff genommen hat, um auf Grund dieser vergleichenden Darstellung Vorschläge für die Reform des deutschen Strafrechts zu machen. Die Vorschläge selbst umfassen so ziemlich alle Gebiete des Strafrechts und berücksichtigen insonderheit die Erfahrungen, die man mit dem jetzt geltenden Strafrecht gemacht, sowie die Fortschritte auf den Grenzgebieten zwischen Rechtswissenschaft und Medizin im weitesten Sinne des Wortes. Vgl. Wach, Die kriminalistischen Schulen und die Strafrechtsreform (Leipz. 1902); Seuffert, Ein neues Strafgesetzbuch für Deutschland (Münch. 1902); v. Bar, Die Reform des Strafrechts (Berl. 1903) und Gesetz und Schuld im Strafrecht (das. 1906 ff.); Köhler, Reformfragen des Strafrechts (Münch. 1903); »Vergleichende Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts: Vorarbeiten zur deutschen Strafrechtsreform« (das. 1905–07, Bd. 1–7).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 85.
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