Synergismus

[243] Synergismus (griech), die dogmatische Ansicht, wonach der Mensch zu seiner Bekehrung »mitwirken« müsse. Einst hatte Augustinus im Gegensatz zum Pelagianismus und Semipelagianismus für die Bekehrung ein alleiniges, unwiderstehliches Tun Gottes behauptet. Während jedoch in der mittelalterlichen Entwickelung die augustinischen Gedanken zugunsten des S. immer weiter zurückgedrängt wurden, und auch der neuere Katholizismus das Wirksamwerden der zuvorkommenden Gnade von dem freiwilligen Eingehen des Menschen abhängig macht, vertraten die Reformatoren wiederum den Standpunkt, daß der natürliche Mensch der Gnade nur widerstreben könne, und seine Bekehrung lediglich Gottes Werk sei. In seiner spätern Zeit lehrte jedoch Melanchthon einen Anteil der menschlichen Willenskraft, der er die Fähigkeit zuschrieb, der göttlichen Gnadenwirkung zuzustimmen. Dieselbe Vorstellung war in das Leipziger Interim übergegangen, und mehrere Theologen begünstigten sie. Aber erst seitdem Joh. Pfeffinger (s. d.) in LeipzigDe libero arbitrio«, 1555) sich für sie erklärt hatte, begannen Amsdorf und Flacius in Jena 1558 den sogen. synergistischen Streit. Die Wittenberger nahmen für Pfeffinger Partei, während der herzogliche Hof im sogen. Konfutationsbuch (1559) eine offizielle Widerlegung des S. veröffentlichte und die Verteidiger des letztern, Strigel (s. d.) und Hügel, 1559 gefangen setzen ließ. Der weitere Verlauf des Streites, innerhalb dessen Flacius die Erbsünde geradezu für die Substanz des Menschen erklärte, brachte zunächst eine Wiedereinsetzung Strigels, dann einen erneuten Sieg der strengen Lutheraner im Herzogtum. Die Konkordienformel (s. d.) verdammte schließlich sowohl den Strigelschen S. wie den Flacianischen Manichäismus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 243.
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