[313] Tânsîmât (Tanzimat, Mehrzahl v. arab. tansîm, gleich nisâm, »Ordnung, Reglement«), die auf den Hattischerif (s. d.) von Gülhane sich gründenden organischen Gesetze, die als Norm für die Regierung des türkischen Reiches vom Sultan Abd ul Medschid 1844 veröffentlicht wurden. Sie betreffen hauptsächlich die Stellung der christlichen Untertanen der Pforte, wurden aber nie ernstlich durchgeführt. Infolge der Reformverpflichtungen, welche die Pforte nach Ausbruch des Kriemkriegs ihren europäischen Bundesgenossen gegenüber eingehen mußte, erließ der Sultan 7. Sept. 1854 eine neue Verordnung, in der nicht allein die vollständige Durchführung der T. befohlen, sondern zu diesem Behuf auch eine besondere Kommission niedergesetzt ward. Allgemeiner versteht das türkische Volk unter T. Reformen in Justiz und Verwaltung.