Toleranzantrag

[595] Toleranzantrag, offiziell »Antrag, die Freiheit der Religionsübung betreffend«, wurde zuerst von der Zentrumsfraktion des Deutschen Reichstags in der Session 1900/1901 gestellt und seitdem regelmäßig wiederholt. Der Reichstag nahm 5. Juni 1902 den Antrag an, aber der Bundesrat faßte überhaupt keinen Beschluß darüber. Der Zweck ist die Beseitigung jeder staatlichen Aussicht über die Ausübung des religiösen Bekenntnisses. Vgl. Hieber, Der T. des Zentrums (Berl. 1901). Auf ultramontanem Standpunkte stehen die Schriften von Heiner (Mainz 1902; enthält eine Zusammenstellung der in Deutschland geltenden Gesetze über die Religionsübung; Ergänzungsband 1904) und Erzberger (Osnabrück 1906).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 595.
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