Viehhof

[141] Viehhof, s. Landwirtschaftliche Gebäude. – In andrer Bedeutung eine mit Stallungen, Heu- und Strohböden, Markthallen und Geschäftsgebäuden versehene Anlage zur Vermittelung des Handelsverkehrs mit Rindvieh, Schafen und Schweinen, vorzugsweise des Handels mit Schlachtvieh. Seitdem für die großen Städte der Schlachtzwang eingeführt ist, sind die Viehhöfe meist mit Schlachthöfen und Schlachthallen vereinigt (vgl. Schlachthaus mit Tafel »Schlacht- und Viehhöfe«). Die größten Viehhöfe besitzen London, Paris, Berlin, Hamburg, Wien und Budapest. Den Mittelpunkt der Anlage bildet in der Regel ein Geschäftshaus mit den erforderlichen Kontorräumen (Viehhofsbörse). In der Nähe befinden sich die bedachten Markthallen für Großvieh (Ochsen, Stiere, Kühe und Färsen) sowie für Kälber, Schafe und Schweine. Auf allen größern Viehhöfen findet wöchentlich ein Hauptmarkt statt, außerdem ein kleiner Markt zum Verkauf der vom Hauptmarkt übriggebliebenen Tiere. Die Verwaltung der Viehhöfe liegt in den Händen der städtischen Behörden, die für die Unterbringung der Tiere in den Stallungen eine bestimmte Gebühr erheben und die erforderlichen Futtermittel zu tarifmäßigen Preisen in eigner Regie berechnen. Durch die auf den Viehhöfen unvermeidliche Berührung fremder Tiere wird die Verbreitung von Viehseuchen im Inland außerordentlich begünstigt. Die deshalb erforderliche strenge Beaufsichtigung der Märkte besorgen staatlich angestellte Tierärzte. Zur Abschlachtung kranker Tiere besteht ein besonderes[141] Polizeischlachthaus. Neuerdings ist bei Berlin ein großer Magerviehhof für den Handel mit nicht schlachtreifem Vieh eingerichtet worden. Vgl. Vieh- und Fleischhandel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 141-142.
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