Accise

[72] Accise, 1) indirecte Steuer, die anfangs in Städten von denjenigen Gegenständen, meist nach Verhältniß ihres Werthes, erhoben wurde, welche von Fremden zum Verkauf eingebracht wurden. Da die Landesherren von den Städten immer mehr Steuern verlangten, wurde ihnen die A. abgetreten, u. jene dehnten sie aufs platte Land aus, u. sie ward dadurch 2) allgemeine A., Land-A., Generalconsumtions-A., u. floß mit andern Steuern, so mit der Mahl-, Fleisch u. Tranksteuer, mehr od. weniger zusammen. Später fühlte man das Lästige dieser Abgabe u. erhob die allgemeine A. auf andere Weise unter andern Namen (Consumtionssteuer u. dgl.). Die besondere A. wurde an den Thoren der Städte erhoben u. zuweilen da, wo sie an den Staat übergegangen war, von den Städten wieder für eine stre Summe abgekauft (Fix-A.) u. entweder dann ganz aufgehoben od. sehr ermäßigt. Jedenfalls bezog sich die A. mehr auf eingehende Lebensmittel, so wie auf Waaren, die der Regie unterlagen, wie Tabak etc. Die untersten Accisebeamten bei der völlig organisirten A. waren die Acciseeinnehmer, welche die Abgabe von den Accisanten, d. h. den A-pflichtigen, erhoben, u. zuweilen von eigenen Acciseaufsehern unterstützt, welche Acht gaben, daß keine accisbaren, d. h. der A. unterworfenen Gegenstände unversteuert eingeführt wurden. Die A. kommt in Deutschland u. Frankreich im 12. Jahrhundert vor; schon damals war sie verhaßt. An die Landesherren kam sie im 15. Jahrhundert, so in Sachsen 1440, in Brandenburg 1467; im 17. Jahrh. wurde sie aufs Land übergeträgen, in Sachsen 1640, in Brandenburg 1641. Vorzüglich ausgebildet ward sie in Frankreich, wo sie in der Revolution abgeschafft, aber 1798 wieder hergestellt wurde, u. in Preußen, wo sie der große Kurfürst zu Ende des 17. u. König Friedrich II. in der Mitte des 18. Jahrh. bes. als Regie herstellte u. ihre Erträge hauptsächlich zur Unterhaltung der Armee bestimmte; Friedrich Wilhelm II. milderte gleich bei Antritt seiner Regierung 1787 durch Abschaffung der Regie den A-zwang. In Sachsen wurden 1707 schärfende, aber 1822 u. 24 mildernde Instructionen erlassen; 1833 wurde sie durch die Einführung des allgemeinen deutschen Zollvereins fast überall abgeschafft, nur selten besteht die A. noch als eine städtische Abgabe. In England ist die A. (Excise), abweichend von der continentalen, eine indirecte Abgabe, welche Producenten von gewissen Consumtionsartikeln abgeben, die in größeren Fabrikanlagen gefertigt werden. (Sie betrug 1852–53 15,170,000 Pfd. St.)

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 72.
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