Altenstein [2]

[362] Altenstein, Karl Freiherr Stein zu A., geb. zu Ansbach 1770, studirte in Erlangen u. Göttingen, kam durch den Heimfall Ansbachs 1791 in preußische Dienste, ward Kriegs- u. Domänenrath, von Hardenberg aber 1799 nach Berlin in das Ministerium berufen, u. trat dann als geh. Oberfinanzrath in das Generaldirectorium; 1807 folgte er dem Könige nach Königsberg u. Tilsit; 1808 ward er nach Steins Entfernung Finanzminister u. versah diesen damals höchst schwierigen Posten sehr gut. Als Hardenberg wieder an die Spitze der Verwaltung trat, schied A. aus dem Ministerium, zog sich 1812 nach Schlesien zurück u. wurde 1813 zum Civilgouverneur dieser Provinz ernannt. 1815 ward er mit W. von Humboldt nach Paris berufen, um dort das Reclamationsgeschäft zu leiten, u. 1817 erhielt er das damals zuerst von dem Ministerium des Innern u. des Cultus getrennte Ministerium des Unterrichts u. der geistlichen Angelegenheiten, in welcher Stellung er sich bes. für das gesammte Unterrichtswesen große u. bedeutende Verdienste erwarb; st. 1840.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 362.
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