[705] Arĭe (v. ital.), 1) (Poet.), zum Gesang bestimmtes lyrisches Gedicht, welches die Empfindung einer Person, in einer bestimmten Lage, bis zur völligen Ergießung des Herzens ausspricht; 2) (Musik), die Melodie zu einem solchen Gedicht, od. beide zu einem Ganzen vereinigt. Sonst unterschied man in der A. streng 2 Theile; im 1. ward die Empfindung des Singenden im Allgemeinen ausgedrückt u. die darauf Bezug habenden Worte mehrmals wiederholt; im 2. erhielt das bezeichnete Gefühl eine bes. Wendung, u. die Musik bewegte sich rascher u. mit weniger Aufenthalt. Das Pedantische u. Monotone zu vermeiden, verließ man die bisherige Weise, u. die A. bewegt sich jetzt, wie es der Text gerade gibt, oft im 1. Theil rasch u. lebhaft, während der 2. die Ausführung u. Wiederholung der Empfindung enthält. Früher unterschied man A. di bravura, Bravourarie, welche im brillanten, gekünstelten Styl geschrieben u. für einen sehr geübten Sänger berechnet war, u. A. di espressione, die mehr für Ohr u. Gefühl gesetzt war. Eine Ariette ist eine kleine A., wo nur ein Theil der gemäßigten Empfindungen ausgedrückt wird, u. Arioso ein arienmäßiger Satz, von ausdrucksvoller Melodie, bes. im Recitativ eingeschoben.