[58] Ausschweifung, 1) Unmäßigkeit im sinnlichen Genuß, bes. im Genuß geistiger Getränke u. der sinnlichen Liebe. A-en zerstören die Kräfte des Geistes u. Körpers, rauben dem Menschen dadurch die Empfänglichkeit für den wahren u. erlaubten Genuß dessen, worin er ausschweift, öffnen die Quelle unzähliger körperlicher u. geistiger Leiden u. Schmerzen, unterwerfen den Menschen seiner Sinnlichkeit in dem Grade, daß er kein Gefühl für Sittlichkeit mehr hat u. Alles aufbietet u. aufopfert, um Befriedigungsmittel seiner Lüfte u. Leidenschaften zu finden u. zu erlangen. Daher ist es Gegenstand der Moral u. der Erziehung, den A-en dadurch entgegen zu wirken, daß man die Phantasie, von welcher alle A-en ausgehen, bewahrt, den Umgang mit liederlichen Menschen verhütet, erwachende Neigung zu Genüssen, welche der A. unterworfen sind, auf ein reines Ideal lenkt u. Pflichtgefühl u. Gottesfurcht rege hält; 2) (Ästh.), Abweichung vom Hauptgegenstand, s. Digression u. Episode; 3) (Mus.), Abweichung von den einfachen Grundsätzen in der Tonsetzung; 4) die Krümme an architektonischen u. anderen Verzierungen, sie werden mit der runden Ausschweiffeile gemacht.