Ausstellung

[62] Ausstellung, 1) s. Industrieausstellung u. Kunstausstellung; 2) A. der Sträflinge, sonst beschimpfende Strafe, welche darin bestand, daß der Sträfling von dem Gerichtsdiener an den Pranger od. an das Halseisen angeschlossen u. dem schauenden Publicum ausgestellt wurde; s.u. Strafe; 3) A. der Todten, die Aufstellung der zum Begräbniß bereiteten Leichen auf Bahren, Paradebetten, Katafalken im Sterbehause, in Kirchen etc., zur Betrachtung für Bekannte, Freunde, Unterthanen etc., s.u. Todtenbestattung. Diese A., welche sonst sehr gewöhnlich u. oft mit vielem Prunk verbunden war, ist jetzt in manchen Ländern gesetzlich, namentlich bei Epidemien, verboten; 4) A. des Sacraments, in der Katholischen Kirche die feierliche u. öffentliche Aufstellung der Hostie zur Anbetung, insofern, nach der Ansicht der Katholischen Kirche, Christus wirklich u. wesentlich in dem Sacrament enthalten ist u. folglich in ihm verehrt werden kann. Das Altarsacrament wird in der Monstranz gewöhnlich auf dem Hochaltar ausgesetzt, u. sollen mindestens 6 Lichter um dasselbe angebrannt u. die Reliquien u. Heiligenbilder auf diesem Altar während der Zeit nicht ausgestellt werden. Zur eigentlichen feierlichen A. gab erst die Anordnung des Frohnleichnamsfestes gegen Ende des 13. Jahrh. Anlaß. Anfänglich ward sie durch eigene Gesetze auf sehr wenige Tage im Jahre beschränkt, später auf mehrere ausgedehnt, ja es bildeten sich sogar geistliche Congregationen zur 40 stündigen Anbetung. des ausgestellten Sacraments, u. andere, die unter einander abwechselnd das ganze Jahr hindurch dasselbe verehren in dem sogenannten ewigen Gebete. Ohne Erlaubniß des Bischofs darf jedoch die A. nie stattfinden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 62.
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