Grenadier [1]

[581] Grenadier, ursprünglich im 16. Jahrh. zum Werfen der Handgranaten bestimmter Soldat, welcher wegen der Gefahr, die mit der Behandlung dieser Hohlkugeln verknüpft war, besondere Vergünstigungen erhielt. Der schwedische General Lars Kagge vereinte 1634 während der Vertheidigung von Regensburg die Freiwilligen, welche gegen das Versprechen erhöhten Soldes es übernahmen, die Granaten zu werfen, zum ersten Male in eine besondere Grenadiercompagnie. Erst unter Ludwig XIV. fand diese Einrichtung 1672 in Frankreich Nachahmung, indem zunächst jedem Regiment, bald darauf aber jedem Bataillon eine Grenadiercompagnie gegeben wurde; in Brandenburg errichtete der Kurfürst Friedrich Wilhelm sogar Grenadierbataillone, die jedoch nur als Garden zu betrachten waren. In Folge der wesentlichen Verbesserungen des Infanteriegewehres kam nun zwar das Granatenwerfen bald außer Gebrauch, man ließ aber überall die Grenadiercompagnien als eine Elite der Infanterie fortbestehen, welche bei Sturmangriffen auf Festungen gewöhnlich voran mußten. In demselben Sinne wurden 1676 in Frankreich Grenadiers à cheval errichtet, welche zu den Garden gehörten, u. in Rußland u. Österreich erhielten die Dragonerregimenter ebenfalls Grenadiercompagnien. Während des Siebenjährigen Krieges wurde die Bildung selbständiger Grenadierbataillone fast allgemein. In Frankreich vereinigte Napoleon die Grenadiercompagnien zunächst in Bataillone, später in Regimenter u. Brigaden, zuletzt in ein besonderes Corps, welches Marschall Oudinot 1809 befehligte u. das nebst den Garden die Reserveinfanterie bildete. Ein ähnliches Corps findet sich gegenwärtig nur in Rußland. In Frankreich ist die rechte Flügelcompagnie jedes Bataillons eine Grenadiercompagnie; in Österreich haben die Grenadiercompagnien die Bestimmung, im Kriegsfalle in besondere Bataillone vereinigt zu werden; in Preußen führen die Mannschaften der Gardeinfanterie den Namen G-e, u. außerdem bestehen zwei Grenadierregimenter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 581.
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