Bergen [2]

[601] Bergen, 1) etwas in Sicherheit bringen; bes. 2) die Güter eines gescheiterten od. gestrandeten Schiffes aus dem Wasser holen u. in Sicherheit bringen; 3) einem Schiff in offener See bei Gefahr Beistand leisten. Man unterscheidet Civilbergung, wenn die Gefahr durch Sturm od. andere natürliche Ereignisse entsteht; u. Militärbergung, wenn sie durch Gewalt der Waffen verursacht ist. Die Gesetze über das B. sind sehr verschieden u. richten sich darnach, ob ein Schiff völlig herrenlos gewesen od. ob die Equipage dabei geblieben ist. In manchen Ländern verfiel sonst ein gestrandetes Schiff ganz (Strandrecht, welches zuletzt in Liefland u. im Kirchenstaat abgeschafft wurde); in anderen muß noch ein Theil der geretteten Güter (oft 1/3, 1/4) an die Bergenden gegeben werden; in anderen mußte übermäßiges Bergegeld (Bergelohn) an die Arbeiter u. auch an den Fiscus gezahlt werden; in geringerem Maße findet dies noch Statt. Die hierüber entscheidenden Gesetze (zum Theil nach Herkommen eingesetzt) heißen Bergerecht (Bergordnung).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 601.
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