Canonissinnen

[639] Canonissinnen (Canonĭcae), Personen weiblichen Geschlechts, die bei einem Stift eine Pfründe genießen; vor d. J. 1060 waren nur auf der Rheininsel Seckingen C.; Augustins Regel, bei gemeinschaftlicher Wohnung u. Clausur, erhielten sie gleichzeitig mit den Chorherren; Tracht: weißer bis auf die Knöchel reichender Rock von Serge, weitärmliger Überwurf von weißer Leinwand bis an die Kniee, Stirnbinde u. Brustlatz weiß von Leinen, schwarzer Schleier. Sie folgten in Allem den Chorherren, ordneten sich deren verschiedenen Congregationen unter, od. bildeten selbständige Vereine unter den Ordinarien, fielen bald dem Adel beinahe ganz anheim, säcularisirten sich oft selbst, verwandelten ihre Anstalten beinahe durchgängig in weltliche Stifte, u. blieben selbst nach dem Übertritt zum Protestantismus solche C. (wie in den Stiften von Gandersheim, Herford, Quedlinburg, Gernrode etc.), Pfründeanstalten für Prinzessinnen u. adelige Fräulein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 639.
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