[762] Walachei (türk. Ak-Iflak, bei den Eingeborenen Tzeara romaneasca, d.i. romanisches Land), Schutzstaat der Türkei, welcher seit 1859 mit der Moldau (s.d.) von einem gemeinsamen Fürsten (Hospodar) verwaltet wird. Die W. wird im Norden von der Moldau u. Siebenbürgen, im Westen von der Militärgrenze u. Serbien, südlich u. östlich von Bulgarien begrenzt u. durch die Aluta in einen größeren östlichen, die Große W., u. einen kleineren westlichen Theil, die Kleine W., geschieden. Der Flächengehalt beträgt 1330 QM. mit einer Bevölkerung von nahezu 3 Mill. Seelen. Nur im Norden durch die Karpaten u. ihre vorgestreckten Zweige gebirgig, ist der größte Theil des Landes eben u. äußerst fruchtbar. Viele Flüsse bewässern das Land, welche sämmtlich dem Stromgebiete der Donau angehören; diese selbst betritt unweit Ochowa das Land u. scheidet dasselbe fast auf der ganzen Strecke ihres Laufes von Serbien u. Bulgarien. Die sonstigen bedeutendsten Flüsse sind: der Schyl mit dem Motrul, die Aluta (Alt), die Vedea mit dem Teleorman, Ardschisch (Argisch) mit der Dumbowitza, die Jalomitza mit der Prachowa u. dem Telessin, der Kotnarschi, der Sereth mit dem Buseo u. Rimnik u. v. a. An der Donau gibt es viel morastiges Land u. mehre von ihr gebildete Seen; Teiche finden sich sehr viele, ebenso Mineralquellen, wie die an Chlornatrium u. Jod reiche Heilquelle von Skitt-Pietrosa, die schwefeligen u. salzigen Quellen von Deal-Magura, Logatari, Kosi, Velenj de Munte, Okan Telega, Breasa, die kohlensaures Eisen u. Schwefel enthaltenden Quellen von Sibitschia u. Humele u.a.m. Wegen der Nähe der Karpaten u. weil das Land gegen Osten den Winden geöffnet ist, welche über die russischen Steppen gehen, ist das Klima weit rauher, als man bei der südlichen Lage (zwischen 43° 44' u. 45° 43' nördl. Br.) des Landes erwarten sollte. Die Abwechselung der Witterung ist so groß, daß der Winter oft 26° Kälte, der Sommer aber 30° Wärme bringt, ohne daß im Frühjahre ein Übergang zu bemerken ist; dabei sind im Sommer die Nächte sehr kühl. Dies u. die Sümpfe an der Donau erzeugen die endemischen walachischen Klimafieber, welche den Fremden oft gefährlich sind. Den Hauptbestandtheil der Bevölkerung machen die Walachen (s.d.) aus; außerdem gibt es Zigeuner (70,000), Juden, Ungarn, Serben, Armenier, Griechen, Deutsche, Franzosen, Russen, Polen. Die Landessprache ist die Walachische Sprache (s.d.), eine aus der Lateinischen entstandene, in ihrem stofflichen Inhalte durch das Byzantinisch-Griechische u. das Altslawische nicht unbedeutend berührte romanische; die Zigeuner sprechen eine Mundart des Sanskrit, die Juden meist ein verdorbenes Deutsch, seltener spanisch. Sonst wird von den Einheimischen auch französisch u. deutsch gesprochen; die Fremden behalten ihre Sprachen bei, doch sprechen die griechischen u. armenischen Kaufleute gewöhnlich italienisch. Die herrschende Kirche ist die Griechisch-katholische; nach dieser hat die Römisch-katholische die meisten Bekenner (50,000); zur Evangelischen Kirche bekennen sich etwa 5000 Seelen (meist Ungarn); die Armenier sind Anhänger der armenisch-gregorianischen Religion; es herrscht vollkommenste Religionsfreiheit. An der Spitze des griechischen Clerus steht der Erzbischof u. Metropolit zu Bukarest, welchem die drei Landesbischöfe zu Rimnik, Buzeo u. Ardschisch untergeordnet sind. Der Metropolit u. die Bischöfe werden von der Ständeversammlung erwählt, von dem Hospodar bestätigt u. von dem Patriarchen zu Constantinopel canonisch anerkannt; ihnen sind geistliche Räthe zur Seite gestellt. Die Zahl der Welt- u. Ordensgeistlichen zusammen beträgt über 10,000; mit Ausnahme der in den geistlichen Seminarien gebildeten Priester stehen die Geistlichen auf sehr niedriger Bildungsstufe. Die Katholiken, welche einem Bischöfe in Bulgarien zugewiesen sind, stehen unter österreichischem, die Evangelischen unter österreichischem u. preußischem Schutz. Dem Stande nach zerfallen die Bewohner in den Adel, die Geistlichkeit u. die Bauern, zu welchen letztern auch die Zigeuner gehören; ein Bürgerstand bildet sich erst in neuerer Zeit, aus dem kleineren Adel u. den Männern der Künste u. Wissenschaften. Die Adeligen (Bojaren) zerfallen in zwei Klassen: Starea inteia (erster Stand) u. Starea a doa (zweiter Stand). Jede dieser Klassen zerfällt wieder in mehre Rangabstufungen. Zur ersten Adelsklasse gehören nur noch wenige Familien; ihre Titel sind: Logothet, Vornik, Hetman, Vestiar, Postelnik. Die Titel der niedern Adelsklasse sind: Aga, Spathar, Ban, Comisse, Kaminar, Paharnik, Serdar, Stolnik etc. Der Adel besitzt große Vorrechte, ist Grundherr u. gegen Mißhandlungen geschützt, auch, wenn nicht rechtlich (da die Leibeigenschaft abgeschafft ist), doch factisch Herr der Bauern. Der Adel ist theils ein erblicher, theils ein persönlicher; jeder im öffentlichen Dienste Angestellte wird dem niedern Adel zugezählt. Die Bauern erhalten von den Gutsherren ein Stück Ackerland zur Benutzung angewiesen, dafür müssen sie den Zehnten abgeben u. 20 Tage dem Gutsherrn arbeiten. Die Zigeuner, welche früher leibeigen waren, sind, soweit sie der Geistlichkeit u. dem Staate gehörten, schon seit 1844, die übrigen seit[762] 1856, frei gegeben u. zu großem Theile ansässig gemacht worden. Die Bevölkerung ist vertheilt in 36 Städte, 19 Flecken, 3325 Dörfer u. über 200 Klöster. Die städtische Bevölkerung verhält sich zur ländlichen wie 2 zu 15. Von den Dörfern sind nur 798 von kleinern Grundbesitzern bewohnt, alle übrigen gehören den großen Grundbesitzern u. Klöstern. Die Städte sind durchgehends ohne Pflaster, voller Schmutz u. Koth, unregelmäßig u. schlecht gebaut; die Wohnungen der Mehrzahl des Volts sind die ärmlichsten in Europa. Die meisten Bauernhäuser sind aus Weidenruthen geflochten, mit Erde überklebt u. mit Stroh bedeckt, häufig sind die Wohnungen auch nur Erdhütten Daneben erheben sich die Wohnungen der Bojaren häufig als wahre Paläste, doch meist in schlechtem Geschmack erbaut. Trotz der Ergiebigkeit des Bodens befindet sich der Ackerbau u. die Viehzucht auf sehr niederer Stufe der Entwickelung. Vorzüglich werden erzeugt: Weizen, Korn, Hirse, Wein, Obst u. Melonen; die Viehzucht liefert bes. Schweine, Schafe, Büffel u. Pferde in großer Menge; auch Bienenzucht, Fischerei u. Jagd, namentlich in den gebirgigen Districten, liefern reichlichen Ertrag. Die Jagd ist ganz frei gegeben; die Waldcultur ist auf der niedrigsten Stufe. An Mineralien gewährt das Land einen großen Reichthum von Salz, dann Schwefel, Erdpech, Gold (in geringer Menge in der Dumbowitza u. Aluta), Salpeter, Braunkohlen u.a. Bergbau existirt aber gar nicht. Die gewerbliche Industrie ist ganz unbedeutend; man bezieht fast alle Manufactur aus dem Auslande. Der Handel wird zumeist von Fremden betrieben u. ist nicht unbeträchtlich, könnte aber noch viel bedeutender sein; ein Haupthinderniß desselben sind die unwegsamen Straßen, welche einen großen Theil des Jahres fast allen Verkehr unmöglich machen. Die Ausfuhr besteht haupsächtlich in Weizen, Roggen, Gerste, Wein, Holz, Soda u. Pottasche, Talg, Speck, Schweinsborsten, Horn- u. Borstenvieh, Wolle, Seide u. Steinsalz. Münzen, Maße u. Gewichte: gerechnet wird in der W. wie in der Moldau, s.d. (Geogr.), nach Lee od. türkischen Piastern zu 40 Paralle, allein in einer etwas höheren Valuta, indem nach den im Verkehr geltenden Preisen 1521/2 Lee od. Piaster auf die Kölnische Mark sein Silber, 1 Lee = 2 Sgr. 9,049 Pf. preußisch, bei der Regierung aber sogar 1361/2 Lee auf die Feine Mark Silbers, 1 Lee also zu 3 Sgr. 0,923 Pf. preußisch angenommen wird; die cursirenden Münzen sind hauptsächlich österreichische Ducaten, Speciesthaler u. Zwanziger u. russische Silberrubel. Maße: Längenmaße: die Tuch- (Wollen-) u. Seidenelle, Halibiu, ist 310,87 Pariser Linien od. 9/10 Wiener Ellen lang, 100 Halibiu = 105,148 preuß. Ellen; die Leinwandelle dagegen, Endesé = 293,60 Par. Linien od. 17/20 Wiener Ellen, 100 Endesé = 99,306 Preuß. Ellen. 17 Halibiu = 18 Endese. Die Klafter (Stiegene) = 1,96 Meter, wird decimal eingeteilt, 3 Klafter sind eine Pratschtschina, 4000 Klafter eine Meile = 1,07 deutsche Meile. Getreidemaß: die Kile bat 2 Mirze zu 8 Dimerli à 16 Okka; die Dimerli, das gewöhnliche. Maß, hält 24,6 Liter, 100 Dimerli = 44,7582 preuß. Scheffel. Flüssigkeitsmaß: der walachische Eimer, Viadra, hat 10 Okka od. 14,15 Liter, 1 Okka = 1 Wiener Maß, 1 Viadra = 12,3573 preuß. Quart. Gewichte: der Centner, Kantar, hat 44 Okka zu 4 Littre à 100 Dramm, die Okka = 1262,898 Gramm od. 21/4 Pfund Wiener Marktgericht, s. Österreich (Geogr.); der Kantar = 55,5675 Kilogramm, 100 Okka = 270,017 preuß. Pfund. Für den öffentlichen Unterricht hat man in anderer Zeit verhältnißmäßig gut gesorgt. Die Volksschulen sind in drei, die Gemeindeschulen in zwei Klassen eingetheilt; jedes Dorf von über 50 Familien soll eine eigene Schule haben. In allen Kreishauptorten gibt es sogenannte Normalschulen mit vier Klassen, welche für alle die bestimmt sind, welche die weitere wissenschaftliche Ausbildung nicht verfolgen wollen. Für den mittleren Unterricht bestehen die beiden Gymnasien in Bukarest u. Krajowa. Die Verwaltungs- u. richterlichen Beamten werden in dem Kollegium zu St. Sava in Bukarest gebildet, die Mediciner studiren im Auslande, die Theologen werden in den vier bischöflichen Seminarien des Landes erzogen. Auch für den Unterricht der Mädchen ist durch zahlreiche Schulen u. Pensionate, welche theilweise vom Staate unterstützt werden, genügend gesorgt. Außerdem bestehen eine Gewerbe-, eine Ackerbau- u. eine Handelsschule, sowie Militärakademie in Bukarest; daselbst befindet sich auch eine öffentliche Bibliothek u. ein Naturialiencabinet, welches zugleich die Alterthümer des Landes enthält. Mit dem Hospital bei Bukarest ist auch eine Entbindungsanstalt u. Hebammenschule, mit dem Hospital in Kolscha eine chirurgische Lehranstalt verbunden. Die Presse u. der Buchhandel sind unbedeutend u. der letztere erstreckt sich lediglich auf Französische u. Deutsche Literatur.
Seit dem Pariser Frieden von 1856, resp. der Convention vom 19. August 1858 (s. diese unten S. 775), ist die W. wohl noch Schutzstaat der Türkei, jedoch unter dem Protectorat der fünf Großmächte. Diese Convention beschränkt die Rechte des suzeränen Lehnsherrn auf ein sehr Geringes. Der Sultan empfängt zwar noch 21/2 Mill. Piaster Tribut, hat aber den Hospodar nicht zu ernennen, auch nicht zu bestätigen, sondern nur die Pflicht den von der Landes Versammlung erwählten Fürsten in seine Würde einzusetzen. Wenn Unruhen ausbrechen, muß er sich erst mit den Cabinetten der Großmächte in Einvernehmen setzen, ehe er Maßregeln zur Unterdrückung ergreifen darf. Selbst nicht im Falle des Krieges erlangt er das Recht des Oberbefehles, sondern der Sultan muß die Maßregeln zur Vertheidigung mit den Fürstenthümern combiniren. Die Verfassung ist nach den üblichen constitutionellen Formen geordnet. An der Spitze des Staates steht als lebenslänglicher Wahlfürst Alexander I. Cusa (seit Januar 1859), zugleich auch Fürst der Moldau. Doch ist die Vereinigung der beiden Fürstenthümer nicht für immer von den Großmächten ausgesprochen, sondern die Wahl des Fürsten Cusa nur anerkannt. Dem Fürsten zur Seite steht für die W. ein Ministerim u. eine Wahlversammlung, u. als Organ der gemeinsamen Regierung der Fürstenthümer ist eine Centralcommission, welche Gesetze von gemeinsamem Interesse berathen soll, u. ein gemeinsamer höchster Gerichtshof eingesetzt (s. Moldau). Die Einkünfte des Staates beruhen auf der Einkommensteuer sämmtlicher Grundbesitzer, den Abgaben der Bauern u. Zigeuner, den Patentsteuern der Handwerker u. Kaufleute, dem Salzmonopol u. verpachteten Salinen, Zöllen, Staatsdomänen, Posten etc. Steuerfrei sind jetzt nur noch[763] diejenigen Geistlichen, Beamten, Professoren etc., welche keine Grundbesitzer sind. Man rechnet die Einkünfte auf etwa 38 Mill., die Ausgaben auf 41 Mill. Piaster. Die Staatsschuld betrug 1856 nur 26 Mill. Piaster u. soll sich seitdem verringert haben. Die bewaffnete Macht zählt an regulären Truppen (3 Regimenter Infanterie, 2 Escadrons Cavallerie, 1 Artillerie- u. 1 Pompierscompagnie). Grenzgarden (5 Bataillone) u. Dorobantzen (Gendarmen, 17 Escadrons) zusammen 18,400 Mann. Die Flotille auf der Donau besteht aus vier Kanonenschaluppen. Das Wappen ist ein Rabe mit einem Ringe im Schnabel. Eintheilung: die Große W. umfaßt außer dem Verwaltungsbezirk der Hauptstadt Bukarest die Kreise: Ilfow, Jalomitza, Braila, Vlaschka, Teleorman, Oltu, Ardschisch, Muschtschelo, Dumbowitza, Prahowa, Buseo, Slam-Rimnik; die Kleine W. die Kreise: Romanatzi, Dolschi, Mehedinitzi, Gorschi, Wultschea. Vgl. Wilkinson, An Account of the principalities of Walachia and Moldavia, Lond. 1820; Lindau, Die W. u. Moldau, in Hinsicht auf Geschichte, Landesbeschaffenheit, Verfassung, gesellschaftlichen Zustand u. Sitten der Bewohner, Lpz. 1829, 2. A 1849; Wilhelmi, Kurze statistische Übersicht des Fürstenthums W., Kronstadt 1842; Neigebaur, Beschreibung der Moldau u. W., Lpz. l848, 2. A. Bresl. 1854; Derselbe. Die Donaufürstenthümer, ebd. 1854 f.; Rud. Neumeister, Ein kirchlicher Bericht über die Verhältnisse der evangelischen Deutschen in den Donaufürstenthümern, 1854; Appert, Voyage dans les principautés danubiennes, Mainz 1854; Ganesco, La Valachie, Brüssel 1855. Karten: Topographische der Großen u. Kleinen W. vom k. k. österreichischen Quartiermeisterstab, Bresl. 1829, 4 Bl.; Kiepert, Die W., Weimar 1849; Straßenkarte der W. vom k. k. österreichischen Generalquartiermeisterstab, Wien 1853. 3 Bl.
Pierer-1857: Walachei [2] · Mährische Walachei
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