[316] Compatibel (v. lat), verträglich, thunlich, tauglich; daher Compatibilität, im französischen Recht die Zulässigkeit, daß mehrere öffentliche Ämter in einer Person vereinigt sind. Der Gegensatz ist Incompatibilität. Nach Gesetzen von 1831 u. 1833 gibt es darüber mehrere Bestimmungen, z.B. daß ein Maire nicht zugleich einen Posten in der Armee u. der Polizei bekleiden darf.