[322] Comptoir (v. fr., spr. Kongtoahr), 1) der Tisch der Kaufleute, worauf Geld gezählt wird; 2) die Schreibstube od. das Geschäftszimmer der Bankiers u. Kaufleute. Daher Comptoirwissenschaft, die Lehre von allen Kenntnissen, welche bei der kaufmännischen Geschäftsführung, hinsichtlich der schriftlichen Arbeiten, in Anwendung kommen, od. die Wissenschaft, welche theoretisch u. praktisch die verschiedenen Comptoirarbeiten, wie solche der Geschäftsgang mit sich bringt od. nöthig macht, ausfertigen lehrt. Sie begreift a) die Correspondenz; b) die Ausfertigung aller sonstigen schriftlichen Arbeiten (ausgenommen die Briefe), wie die von Wechseln, Anweisungen, Scheinen, Facturen, Contocorrenten, Frachtbriefen etc., u. kaufmännischen Aufsätzen aller Art, wie Bekanntmachungen, Handelsberichten, Contracten etc.; u. c) die Lehre von der kaufmännischen Rechnungsführung od. der (einfachen u. doppelten) Buchhalterei. Vgl. Schiebe, Die Contorwissenschaft. 3) (Factorei), die Etablissements od. Niederlassungen großer Handelsgesellschaften im Auslande, bes. der Europäer in Indien; 4) Handelscollegium od. Gericht zum Besten der Kaufmannschaft. Daher Comptoirdiener (Comptoirist), ein auf dem C. arbeitender Handlungsdiener im Gegensatz zu dem auf dem Lager, auf Reisen u. im Verkaufslocale beschäftigter Commis.