Dissidenten

[190] Dissidenten (v. lat.), 1) in Polen seit 1513 die Lutheraner, Reformirten, Böhmischen Brüder, Nichtunirten Griechen u. Armenier, meist um der Religion willen aus anderen Ländern vertrieben. Auf der Synode zu Sendomir 1570 errichteten sie ein von Allen angenommenes Glaubensbekenntniß, u. 1573 bestätigte der beschworene Religionsfriede (Pax dissidentium) ihre, den Katholiken gleichen Rechte. Allein schon unter Siegmund III. 1587 wurde ihre Lage bedenklich, bes. auch wegen der inneren Streitigkeiten, welche das Religionsgespräch in Thorn 1644 nicht beseitigte. Unter August II. verloren sie 1717 das Recht, neue Kirchen zu bauen, u. seit 1733 durften sie weder am Staatsdienst, noch am Reichstag Theil nehmen. In Folge des Volksauflaufs in Thorn gegen das Jesuitencollegium 1724 verschlimmerte sich ihre Lage, aber durch Vermittelung von England, Preußen, Dänemark u. bes. durch Rußland erhielten sie 1767 die früheren Rechte zurück. Doch wurde ihre Lage erst mit Auflösung des Polnischen Reichs 1772 unter fremden Mächten eine gesicherte. Vgl. Geschichte der polnischen D., Hamb. 1768, 3 Bde.; 2) in neuester Zeit Benennung der Deutschkatholiken in Preußen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 190.
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