[80] Geißelung, eine bei den Alten sehr gewöhnliche schmerzhafte Leibesstrafe, wo der Verurtheilte mittelst einer Riemen- od. Strickpeitsche, od. mittelst Ruthen eine Anzahl Streiche auf den Rücken bekam. Bei den Hebräern wurden dem an einer Säule in einer vorwärts gestreckten Stellung befestigten Delinquenten durch eine aus einem längeren u. zwei kürzeren Riemen bestehende Peitsche (Nikkoret) in Gegenwart des Richters, nicht über 40 Streiche ertheilt. Die Talmudisten nahmen als Rechtsregel an, daß die G. da eintreten könne, wo das Gesetz die Todesstrafe verhänge. Dieselbe Strafe war auch bei den Syrern gebräuchlich. Die römische Geißel (Flagellum), war aus Leder geflochten u. durch allerlei angebrachte u. eingeflochtene Mittel, später sogar Bleikugeln, empfindlicher gemacht. Mit der G. (Flagellation) wurden nur Sklaven gestraft u. solche, welche nicht römische Bürger (denn die G. wurde hier für entehrend gehalten) waren. Der bis an den Gürtel entblößte Sträfling wurde dabei mit den Händen an eine Säule od. an einen Block gefesselt. Über die religiösen G-en der Spartaner s. Diamastigosis. Bei den Christen kam die G. schon in dem 1. Jahrh. als Erinnerung an die G. der Apostel u. Christi u. als Selbstpeinigung, um begangene Sünden abzubüßen, vor, aber sie wurde erst im 11. Jahrh. durch Peter Damiani zunächst in Italien in Klöstern u. bei Laien beiderlei Geschlechts gewöhnlicher u. erhielt sich bes. dort; 3000 Geißelhiebe unter Absingung von 30 Psalmen galten für 1 Jahr Buße. Diese Sitte rief im 13. u. 14. Jahrh. die Flagellanten (s. Geißelbrüder) in Italien u. Deutschland hervor. Seit der Mitte des 14. Jahrh. wirkten Päpste u. Fürsten dieser Bußart entgegen, u. seit dem 15. Jahrh. kam dieselbe immer mehr in Abnahme. Doch bildet die G. noch einen Hauptbestandtheil der strengeren Mönchsaskese, u. auch Laien unterziehen sich in strengkatholischen Ländern noch dieser Buße. Auch der englische Strips (s.d.) ist eine der G. ähnliche Strafe.