[119] Gemäldesammlung, eine Sammlung von Gemälden u. zwar in der. Regel von Staffeleigemälden. G-en sind entweder Privat- od. öffentliche. Schon Griechen u. Römer hatten G-en (Pinakotheken); im Mittelalter kommen keine vor u. in neuerer Zeit entstanden sie erst, als die schöpferischen Talente in der Kunst seltner geworden waren. In der Regel ordnet man die Gemälde nach Schulen u. möglichst chronologisch; sodann reservirt man auch eine Anzahl der vorzüglichsten Werke zu einem gesteigerten Kunstgenuß. Man stellt an einigen Orten, wie in Berlin, hölzerne Wände coulissenartig auf u. läßt das Licht von der Seite einfallen, od. man bringt Beleuchtung von oben ein u. behängt die vier Wände der Säle mit Bildern, so in München u. fast allen italienischen G-en. Größere G-en, bes. wenn sie zu öffentlichem Gebrauch bestimmt sind, heißen Gemäldegallerien. Die vorzüglichsten, jetzt existirenden G-en in Deutschland sind die zu Dresden, München (sonst in Düsseldorf, mit der die Boisseréesche vereinigt ist), Wien, Frankfurt, Berlin. Außerhalb Deutschland enthalten Venedig, Florenz, Mailand, Rom, Parma, Neapel, Bologna, Paris, Versailles, London, Petersburg u. Madrid mit seinen Schlössern bedeutende G-en. Von Privatsammlungen sind die der Fürsten Esterhazy u. Liechtenstein in Wien, Graf Schönborn in Pommersfelden, Graf Raczynski in Berlin, Herzog von Leuchtenberg in München, Fürst Borghese in Rom etc. bes. nennenswerth; vgl. Museum.
Pierer-1857: Sollysche Gemäldesammlung