Genuß

[174] Genuß, 1) Befriedigung eines Bedürfnisses, von dem Gefühle unmittelbar aufgefaßt; also in der Sinnlichkeit begründet. Nach Stillung der Begierde gewährt auch ein von dem Verstande erkanntes Lebensgut (Genußmittel) keinen G.; daher jede Übersättigung im G. aufhört, G. zu sein, u. in Überdruß, Ekel, ja wohl Schmerz übergeht. Die Genüsse sind so verschiedenartig, wie die Neigungen der Menschen, daher der Unterschied von grob sinnlichen u. fein sinnlichen od. geistigen Genüssen, wie Kunstgenüsse, moralische Genüsse etc.; 2) (Jagdw.), so v.w. Genieß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 174.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: