Steiger [1]

[725] Steiger, 1) Beamte, welche die Aufsicht über die Bergleute sowohl in der Grube, als über Tage führen. Sie stehen in dem Dienste der Gewerkschaften, u. ihre Annahme steht entweder den Bergämtern od. den Gewerken, jedoch mit Vorwissen u. Zustimmung des Bergamts, zu. Nach Verschiedenheit der ihnen untergeordneten Arbeiter hat man: Gruben-, Kunst-, Zimmer-, Maurer-, Wasch- u. Pochsteiger. Als Grubensteiger werden sie wieder unterschieden in Unter- u. Obersteiger, welche letztere die Aufsicht über sämmtliche S. führen. Große Gruben haben zwei Obersteiger, von denen der eine Tageobersteiger[725] u. der andere Grubenobersteiger heißt; Fahrsteiger haben bes. das Geschäft Fremde in der Grube herumzuführen; 2) ein rechtwinkliger Absatz an einem Ufer od. einer Küste, bes. an Häfen, damit die Schiffe daselbst anlegen u. aus- od. einladen können; 3) so v.w. Rakete.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 725-726.
Lizenz:
Faksimiles:
725 | 726
Kategorien: