Hube [1]

[568] Hube, Romuald, polnischer Rechtsgelehrter, geb. 1803 in Warschau, studirte daselbst u. seit 1823 in Berlin, wurde 1825 zuerst Lector u. 1829 Professor des Canonischen u. Criminalrechts in Warschau. Als solcher begründete er die 1828–30 erschienene juristische Zeitschrift Themis polska. In Folge der Revolution von 1831 gab er seine Professur auf u. wurde 1832 Staatsanwalt bei den Criminalgerichten für Masovien u. Kalisch; 1833 Mitglied der Gesetzgebenden Commission für Polen, 1842 wirklicher Staatsrath u. 1843 Mitglied der Gesetzgebenden Kanzlei des Russischen Kaiserreichs; endlich 1850 Geheimer Staatsrath u. Senator des Kaiserreichs. 1846 wurde H. mit dem Grafen Bludow nach Rom gesandt, um mit dem päpstlichen Stuhle ein Concordat zu Stande zu bringen. Er gab heraus die Institutionen des Gajus u. schr. u.a.: Doctrina de furtis ex jure romano explicata u. Zasady prawa karnego (Principien des Strafrechts), 1830; bearbeitete auch mehrere Gesetze, z.B. den Strafcodex u. die Strafgerichtsordnung für das Königreich Polen, den neuen Criminalcodex für Rußland zum Theil.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 568.
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