Husten

[638] Husten (Tussis), kurze, tönende, kräftige u. stoßweise Ausathmungen, bei mehr od. weniger verengter Stimmritze u. zwar zumeist nach einer tieferen u. kräftigeren Einathmung. Geht diese nicht[638] voraus, so entsteht das Hüsteln. Durch die Erschütterung, welche die Lungen hierbei erleiden, werden nun nicht nur natürliche Absonderungsstoffe in den Verzweigungen der Luftröhre (Lungenschleim), sondern auch krankhafte in ihnen enthaltene Stoffe od. Körper gelöst, beweglich u. aus der Luftröhre ausgestoßen. Der H. gehört unter die willkürlichen Thätigkeiten, tritt aber auch unwillkürlich ein, wenn etwas Fremdartiges die empfindliche Haut des Luftröhrenkopfes, am meisten hier in der Stimmritze selbst, u. die Luftröhre in ihren Verzweigungen reizt, als reizende Dämpfe, Staub, od. irgend ein Körper, welcher von außen in die Stimmritze od. in die Luftröhre (in die sogenannte unrechte Kehle) gelangt ist. Der H. wirkt hier als wohlthätige Naturhülfe. Dem Reize zum H. kann zwar eine Zeit lang widerstanden werden, aber nur einem mäßigen u. wenn der Reiz nicht durch das Zurückhalten zunimmt. Geringe Reize werden auch durch bloßes Räuspern (s.d.) entfernt. Pathologisch ist der H. mehr ein Krankheitssymptom, als eine eigene Krankheit, obgleich er auch dafür gilt, insofern er die belästigendste Erscheinung dabei ist, da ein heftiger u. anhaltender H. schmerzhaft ist, die Kräfte raubt, den Schlaf unterbricht u. vielfach störend in das Leben eingreift. Daher bekommt er nicht nur verschiedene Bezeichnungen, nach Verschiedenheit der Verhältnisse, unter denen er auftritt, wie z.B. trockener od. feuchter H.; od. zur Andeutung eines eigenen Charakters, wie: Keuch-, Magen-, Stick-, Bluthusten u.a., od. zur Angabe der Ursache des krankhaften Reizes, wie: katarrhalischer, convulsivischer, schwindsüchtiger H. etc. Blauer H. (Stickhusten, Keuchhusten), ist ein H., wobei der Rückfluß des Sehnenblutes vom Kopf herab gehemmt wird u. das Gesicht bläulich gefärbt erscheint.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 638-639.
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