Karavāne

[299] Karavāne (eigentlich Kierwane, d.i. Handelsgesellschaft), 1) förmlich organisirte Gesellschaften reisender Kaufleute oder Pilgrime, od. beider (da es sehr selten ist, daß selbst Pilgrime nicht Waaren zum Verkauf mit sich führen), die sich in Westasien u. Afika in der Absicht bilden, um durch die Wüsten, denen es an regelmäßigen Frachtgelegenheiten fehlt, u. auf sonst nur mit Schwierigkeit zu passirenden Wegen, od. durch andere von Räubern gefährlich gemachten Gegenden mit mehr Sicherheit zu reisen. Sie gesellen sich oft zu mehren Hunderten zusammen, führen gegen 1000 Kameele mit sich u. ziehen gewöhnlich unter Bedeckung von Soldaten u. Anführung des Karavan-Baschi. Unterkommen finden K-n auf ihren Reisen in den Karavanserais (Karavansereis, vgl. Chan 1), d.i. unter besonderen Aufsehern stehenden öffentlichen Gebäuden, welche aus einem viereckigen Hofe mit Brunnen bestehen, um welchen zwei Reihen leerer Kammern gehen, wo die Reisenden u. ihre Thiere Ruheplätze finden u. jeder für seine Nahrung selbst sorgt. Eine Karavanserai zu bauen gehört bei den Muhammedanern zu den verdienstlichen Werken. Schon Herodot erwähnt solche K-n (Katalyseis) in Persien. Die beiden Hauptpilgerkaravanen, welche jährlich in Mekka zusammentreffen, sind die von Damask u. Kairo, denen sich gewöhnlich zahlreiche Handeltreibende mit ihren Waaren anschließen, vorzüglich der ersteren, welche z.B. im Jahr 1851 von gegen 3000 persischen Kaufleuten begleitet wurde. Der Handelsverkehr der K-n mit dem Innern von Afrika ist, sehr ausgedehnt; bes. sind hierzu zu rechnen die große K., welche von Nubien in Kairo eintrifft, ferner andere, welche sich in Fez, Tunis, Algier u. Tripolis vereinigen, um in das Innere des Landes zu dringen u. welche sämmtlich Handelsgeschäfte als einzigen Zweck verfolgen. Ebenso wird die Landesverbindung zwischen Dalmatien u. den angrenzenden türkischen Landestheilen durch K-n vermittelt. 2) Früher die Seezüge der Malteserritter gegen die Ungläubigen, s. Johanniterorden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 299.
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