[339] Kartätschen (Kartätschenkugeln), 1) kleine eiserne Kugeln, welche bei Festungs- u. Belagerungsgeschütz in einem Beutel von Zeug (Beutelkartätschen), bei Feldgeschützen in einer Büchse von Eisenblech (Kartätschenbüchse) vereinigt geladen werden (Büchsenkartätschen). Die Büchse ist auf einem hölzernen Spiegel (Kartätschenspiegel) angenagelt, auf dem eine schmiedeeiserne, rund ausgeschnittene Platte (Kartätschenscheibe) liegt, um die Kraft der entzündeten Pulverladung den einzelnen Kartätschkugeln gleichmäßig mitzutheilen; der Spiegel soll die gleichmäßige Wirkung des Pulvers auf alle Kugeln bewirken. Oben ist die Büchse meist mit einer Holzscheibe verschlossen. Man rechnet auf einen Kartätschenschuß meist 40 Kugeln, von je so viel Loth Gewicht, als das Kaliber des Geschützes Pfunde hat. Über das Schießen mit K. u. die Wirkung derselben s. Schießen. Kardätschengabe heißt der Kegel, in dem sich die einzelnen Kugeln eines Kartätschschusses ausbreiten; sie ist bei Kanonen = 1/10, bei Haubitzen = 1/8 der Schußweite; 2) (Techn.), s. Kardätsche.