[425] Literarisch, was auf Literatur überhaupt, od. auf Erwerbung u. Verbreitung von Kenntnissen Bezug hat; so L-e Gesellschaft, L-es Comoloir (Literatur-Comptoir), als buchhändlerisches Etablissement. Literarischer Anzeiger, periodisch erscheinendes Blatt, zu literarischen Notizen aller Art bestimmt, als Beifuge von Zeitschriften, od. auch für sich bestehend. Literarischer Apparat, die nöthigen Bücher zu irgend einem Zweck, bes. zu Verfassung eines Werkes. Literarisches Eigenthum, von der Gesetzgebung geschütztes Recht jedes Staatsbürgers, seine literarischen Erzeugnisse ausschließlich selbst bekannt zu machen, od. durch Andere bekannt machen zu lassen, s. Buchhandel I. A); vgl. Nachdruck.