[693] Magdeburgisches Schöffenrecht, eine Sammlung von Urtheilen des Schlopenstuhls zu Magdeburg aus dem Mittelalter. Das in der, seit der Zeit der Ottonen blühenden Stadt Magdeburg übliche Recht wurde so berühmt u. sein Schöppenstuhl gelangte zu so großem Ansehen, daß man jenes nicht nur in vielen Gegenden Deutschlands, sondern auch in der Lausitz, in Schlesien, Böhmen, Polen, Preußen u. Livland ausdrücklich aufnahm u. bei den Magdeburger Schöppen aus den entferntesten Gegenden her Rechtsbelehrungen einholte. Sein Alter fällt ungefähr ins Jahr 1294. Lange war es vergessen u. in Archiven versteckt, bis es endlich in der Gestalt, worin die Magdeburger Schöffen es im Jahr 1304 der Stadt Görlitz mitgetheilt hatten, herausgegeben wurde. Mit diesem ist nicht die unter dem Namen des Magdeburger od. Sächsischen Weichbildes gewöhnlich dem Sachsenspiegel angehängte Privatsammlung sächsischer Rechte zu verwechseln.