Majōr

[754] Majōr (v. lat.), bei vielen Heeren der unterste Grad der Stabsoffiziere; zunächst über dem Hauptmann. Die Charge des M-s scheint mit Ausbildung der stehenden Heere entstanden zu sein, wenigstens kommen schon um 1560 M-s bei den deutschen u. spanischen Truppen vor. Sie unterstützten den Obersten u. Oberstlieutenant u. ersetzten diese in Abwesenheitsfällen. Sie führten damals einen langen Stab, wahrscheinlich zum Richten der Truppe, u. konnten mit diesem die Unteroffiziere u. Soldaten, ja sogar die Offiziere schlagen, nur mußten sie bei Letzteren sogleich den Degen ziehen, sonst hielten sich die Offiziere für entehrt. Jetzt sind die M-s theils Bataillonscommandeurs, theils (wie in der preußischen Armee) bei jedem Regiment einer zu deren Ersatz u. zur Wahrnehmung verschiedener auf die Ökonomie u. das Kassenwesen bezüglichen Geschäfte bestimmt (Richtmajors). Bei einigen Armeen führen die M-s im gewöhnlichen Sprachgebrauch den Titel Oberstwachtmeister. In der französischen Armee gibt es keine M-s; die Bataillonscommandeurs führen den Titel: Chef de bataillon; doch existirte die Charge als Gros M., dieser war gewöhnlich ein alter od. halbin aboldsmallvalider Offizier, welcher das Depot des Regiments befehligte u. dessen Ersatz besorgte. Vgl. Platzmajor.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 754.
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