Majestät

[753] Majestät (v. lat. Majestas), 1) die erhabenste, höchste Würde im Staate, ein Ausfluß der Staatshoheit od. Souveränetät, welche in Monarchien dem Regenten, in Republiken dem Volke, od. den mit der höchsten Gewalt bekleideten Vornehmsten zusteht. So stand bei den Römern, so lange die Republik bestand u. das Volk an der Gesetzgebung Theil nahm, seine Magistrate selbst wählte u. Wer Krieg u. Frieden entschied, die M. dem Volke zu (Majestas populi romani); als das Kaiserregiment begann, eigneten die Kaiser sich die M. an (M. Augusti, M. augustēa), später wurde die königliche Würde selbst Majestas genannt u. zwar M. caesarea. Alles was in früherer Zeit die Rechte u. das Ansehen des Volkes verletzte od. das Wohl des römischen Staates u. sein Ansehen gefährdete, wurde als eine Beleidigung der M. betrachtet, u. es gab mehre Gesetze (Majestatis leges), welche solche Vergehen mit Strafe bedrohten, s, Majestätsverbrechen; 2) jetzt Ehrentitel der mit solcher Gewalt in civilisirten Staaten bevorrechteten Kaiser u. Könige; die Monarchen mit einem niederem Titel (Königliche Hoheit, Durchlaucht etc.) üben zwar wohl, so wie auch die Republiken, die M 1), führen aber nicht den Titel; 3) Majestät Gottes, so v.w. Herrlichkeit 4).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 753.
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