Mobilmachung einer Truppe

[337] Mobilmachung einer Truppe (Mobilisation, Mobilisirung), das in Bereitschaftsetzen derselben zu einem Feldzuge. Dazu gehört die Herbeischaffung der nöthigen Bespannung zu dem Fuhrwesen derselben, die Ergänzungen an Mannschaften, Pferden, um dieselbe auf den Kriegsetai zu bringen, die Completirung der Munition, des Schanzzeuges u. Kochgeschirres, bei der Cavallerie der Remonte etc. Bei allen Armeen kann die M. in kürzester Frist, meist in 14 Tagen, erfolgen. M. einer Festung, s.u. Festungskrieg I. A) b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 337.
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