[206] Plebejer, 1) (Plebs, röm. Ant.), die römische Gemeinde, welche aus den, unter den Königen Tullus Hostilius u. Ancus Marcius nach Rom verpflanzten besiegten Latinern bestand; anfangs ohne Bürgerrecht, erhielten sie dasselbe erst durch die Servianische Verfassung, doch blieben vor ihnen, als den Neubürgern, die Patricier, als die Altbürger, die Bevorzugten, bis sie, seit dem Auszug auf den Heiligen Berg, 404 v. Chr., nach u. nach ein Vorrecht der Patricier nach dem andern sich erwarben u. endlich, mit Ausnahme weniger einflußloser Stellen, jenen ganz gleich standen, s. u. Patricier 1); 2) Einer aus niedrigem Stand; 3) Einer von niedriger Gesinnung; 4) Schmetterling, Art der Tagfalter.