Prahm

[458] Prahm, 1) breites, flaches u. niedriges Fahrzeug, bes. zum Transport schwerer Lasten auf Flüssen u. in Seehäfen bestimmt, weshalb es öfters mit Mast u. Segel versehen wird. Nach der Bestimmung führt es verschiedene Namen: Fährprahm, zum Übersetzen der Wagen u. Pferde auf den Flüssen, hat den Mast nicht in der Mitte, sondern an einer Seite, am Bord, um den inneren Raum für die Wagen frei zu behalten; daher Prahmgeld, so v.w. Fährgeld; Kielprahm, so v.w. Bullen; Mudderprahm (Baggerprahm), s. u. Baggern 1); Ochsenprahm, ist weniger breit u. platt, um auf großen Strömen die zum Schiffziehen gebrauchten Ochsen u. Pferde überzusetzen, wenn die Beschaffenheit des Ufers einen Überschlag zu machen zwingt; Kanonen- (Stück-) P., entweder mit einer Kanone od. Haubitze besetzt, um auf Überschwemmungen gebraucht zu werden u. für Landbatterien unerreichbare Punkte zu beschießen; od. dient dazu, das schwere Geschütz an die großen Schiffe zu bringen. Er führt einen kurzen starken Mast, mit einem schweren Takel, um die kleineren Geschützröhre u. Rollpferde einwinden zu können. Andere P.-n werden im Kriege aus den eben vorhandenen Hölzern u. Bretern in der Eile zusammengeschlagen, um bei dem Mangel an Schiffen od. tragbaren Pontons zu einer Prahmenbrücke zu dienen. 2) (Kalkprahm), im Brandenburgischen Maß für Kalksteine, ein Haufen 21 Fuß lang, 7 Fuß breit u. 2 Fuß hoch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 458.
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