Reichsarchiv

[948] Reichsarchiv, 1) das Archiv eines größeren Staates, worin die wichtigeren Staatsacten aufbewahrt werden; 2) das Archiv, worin sonst die dem Deutschen Reiche gehörigen Urkunden u. sonstigen Schriften aufbewahrt wurden. Das R. stand unter der Aufsicht des Kurfürsten von Mainz als Reichskanzlers, später kam es nach Regensburg. Das Archiv des Reichsvicekanzlers befand sich am Sitze des Kaisers. Beide Archive sind im Laufe der Zeiten vielfach spoliirt worden u. endlich untergegangen. Das Archiv des Reichskammergerichts befand sich zuletzt in Wetzlar. Zur Auseinandersetzung dieses Archives wurde vom Deutschen Bunde 1821 eine eigene Commission niedergesetzt, welche nach Beendigung dieses Geschäftes 1853 wieder aufgelöst wurde. Die untrennbaren Theile des Archives sind in Wetzlar verblieben u. unter die Obhut Preußens gestellt worden. Vgl. Dietz in P. Wigands Wetzlarischen Beiträgen, Heft 2; Wigand, Denkwürdigkeiten gesammelt aus dem Archiv des Reichskammergerichts in Wetzlar, Lpz 1854.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 948.
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