Ritterbank

[192] Ritterbank, 1) (Adelige Bank), sonst Abtheilung in manchen Collegien, z.B. dem Reichshofrath, auch sonst Landesregierungen, wo die Adeligen ihren Platz nahmen; die Bürgerlichen saßen dagegen auf der Gelehrten Bank; 2) in Böhmen der gesammte niedere Adel, im Gegensatz des höhern Adels, der Grafen- u. Fürstenbank; 3) so v.w. Ehrengericht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 192.
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