[632] Rutschen, 1) das Fortbewegen fester Körper auf einer Fläche ohne Aufhebung u. Veränderung der Hauptstützpunkte, entweder zu Folge der Schwerkraft auf einer geeigneten Fläche, od. als Fortsetzung einer durch einen äußern Impuls erlangten Bewegung auf einer ziemlich ebenen Fläche, wenn die Cohäsion des Körpers mit der Ebene, mit welcher er in Berührung kommt, od. der Widerstand, den er dadurch erhält, nur gering ist; 2) (Harfen), vom Bergmann, auf dem Arschleder aus- u. einschlupfen; 3) langsam forthüpfen; 4) s.u. Rutscherrecht.
Lueger-1904: Rutschen [2] · Rutschen [1]
Pierer-1857: Rütschen