[86] Schalmen, 1) (Beschalmen), eine Luke od. andere Öffnung des Schiffes durch aufgenageltes, getheertes Segeltuch gegen das Eindringen des Wassers verwahren; unter die Köpfe der Nägel (Spiker) werden schwache, hölzerne Leisten (Schalmen) dabei gelegt; 2) (Forstw.), so v.w. Anschlagen 9); 3) eine Linie durch Holz abstecken u. sie mit kleinen, angehauenen Plättchen bezeichnen.