Schragen

[415] Schragen, 1) Gestelle od. Gerüste mit schräg od. kreuzweis gestellten Füßen; 2) so v.w. Sägebock; 3) Gestell, worauf der Backtrog liegt; 4) ein aus horizontalen Latten (Schragstängel) u. Kreuzfüßen zusammengesetztes Gestelle, auf welchem das Leder geschlichtet wird; 5) bewegliches od. leicht zernehmbares Gestell mit gekreuzten Füßen, worauf ein Tischblatt od. ein Bette gelegt wird; daher 6) Vettgestelle od. Bett; 7) Gestelle, worauf Krämer u. Handwerker ihre Waaren an öffentlichen Orten zum Verkaufe ausstellen; 8) starkes eichenes Kreuzholz, woraus die Drehlade besteht; 9) eine mit Fruchtstängeln des Flachses oberhalb zusammengeschichtete Partie Lein; daher Schrägen, das handvollweise Aufstellen des Flachses, s.d. I A); 10) viereckiges seines Netz, welches durch zwei über das Kreuz daran befestigte Stäbe ausgespannt u. an eine lange Stange gebunden ist. Das mit Fischwitterung bestrichene Netz wird ins Wasser eingetaucht u. in die Höhe gezogen, wenn Fische über dem Netze berfindlich sind; 11) ein Holzmaß für Scheit- u. Reißholz = 3 Klaftern, s.u. Holz 1) c).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 415.
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