[753] Seelsorge, ist im engern Sinne die amtliche Thätigkeit der Christlichen Kirche, welche zur Erhaltung, Vervollkommnung u. Herstellung des geistlichen Lebens auf das einzelne Gemeindeglied gerichtet ist; sie ist nach den eigenthümlichen persönlichen Zuständen u. Bedürfnissen zu bemessen, hat zum Zweck Belehrung, Ermahnung, Tröstung, Besserung, bedient sich als Mittel des Wortes Gottes, Sacramentes u. Gebetes u. wird pflichtmäßig von dem Geistlichen geübt, welcher deshalb Seelsorger od. mit bildlicher Bezeichnung Seelenhirt (Pastor) od. Seelenarzt heißt u. die Anweisung dazu in der Pastoraltheologie erhält. Außer diesem amtlichen Berufe hat sich in neuester Zeit auch die Innere Mission (s.d.) mit der S. zu beschäftigen angefangen. Vgl. außer den Schriften über Pastoraltheologie bes. Gottfr. Olearius, Anleitung zur geistlichen Seelencur, Lpz. 1718; Heimbürger, Andeutungen über freie Seelsorge des evangelischen Geistlichen, Celle 1848; K. J. Nitzsch, Die eigenthümliche Seelenpflege des evangelischen Hirtenamtes, Bonn 1857.